Die Ankaufsuntersuchung

Soll ein neues Pferd einziehen, fällt schnell das Wort Ankaufsuntersuchung (AKU). Damit einher geht meistens eine Vielzahl an Fragen: wann soll sie durchgeführt werden, wer bezahlt sie und was soll eigentlich untersucht werden?

Klar ist, die AKU kann den Käufer davor bewahren, ein gesundheitlich vorbelastetes Pferd zu kaufen und ebenso beurteilen, ob das Pferd für den angedachten Zweck überhaupt geeignet ist. Die Ankaufsuntersuchung wird häufig auch als TÜV der Pferde bezeichnet. Sie ist ganz allgemein eine tierärztliche Untersuchung im Rahmen einer Verkaufsverhandlung, bei der die aktuelle gesundheitliche Verfassung ermittelt wird. Eventuell vorliegende Erkrankungen können dabei festgestellt und die Eignung für einen bestimmten Zweck wie Zucht oder Turniersport ermittelt werden.

Grundsätzlich kann eine AKU sowohl vom Verkäufer als auch Käufer in Auftrag gegeben werden. Wichtig ist hierbei, dass der Auftraggeber über den Umfang der AKU entscheidet und so zusätzliche Untersuchungen durchführen oder auch weitere Röntgenbilder anfertigen lassen kann. Außerdem kann der Auftraggeber den untersuchenden Tierarzt auswählen. Als Käufer hat man so auch die Möglichkeit einen bereits bekannten Tierarzt zu beauftragen.

Die Kosten für die AKU müssen durch den Auftraggeber getragen werden. Es ist jedoch möglich eine zusätzliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über eine Aufteilung der Kosten zu treffen. Gängig ist dabei entweder die Aufteilung zu gleichen Anteilen oder in Abhängigkeit vom Ergebnis der Untersuchung.

Die AKU kann generell durch jeden Tierarzt durchgeführt werden. Ratsam ist es, einen Tierarzt zu wählen, welcher sich nicht nur auf Pferde spezialisiert, sondern bereits Erfahrung bei der Durchführung der AKU hat.

Steht das zu kaufende Pferd an einem anderen als dem eigenen Wohnort scheint es mit der Wahl des richtigen Tierarztes schon schwieriger. Kennt man bereits einen Tierarzt im Heimatort, kann dieser vielleicht einen Kollegen empfehlen. Weiterhin bietet das Internet mittlerweile viele Möglichkeiten sich zu informieren und Meinungen einzuholen. Häufig kann der Verkäufer auch einen bereits behandelnden Tierarzt vorweisen, der ebenfalls die AKU durchführen könnte.

Wichtig ist, dass die Befunde der AKU möglichst aktuell sind, sie sollte also kurz vor dem möglichen Verkauf durchgeführt werden. Mitunter kann es sein, dass der Verkäufer Ergebnisse aus einer vergangenen AKU vorlegen möchte. Hier sollte besonders darauf geachtet werden, wann diese stattgefunden hat und ob alle gewünschten Untersuchungen stattgefunden haben.

Eine Pflicht zu Anwesenheit bei der AKU als Käufer gibt es nicht, es empfiehlt sich jedoch an der Untersuchung teilzunehmen. Den meisten Käufern gibt es ein besseres Gefühl dabei zu sein und mit eigenen Augen zu beobachten, was gemacht wird. Sollte es im Laufe der Untersuchung außerdem zu einem auffälligen Befund kommen, sind eventuell weitere Untersuchungen nötig. Ist man als Käufer vor Ort, kann dies direkt besprochen und entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Kann man aber nun gar nicht dabei sein, erhält man die Ergebnisse im Anschluss in schriftlicher Form vom behandelnden Tierarzt.

Der Umfang der Untersuchungen ist unterschiedlich, möglich sind die kleine oder die große AKU.

Die kleine AKU ist eine körperliche Untersuchung durch den Tierarzt. Hierbei wird zunächst der Allgemeinzustand des Pferdes bewertet, gefolgt von einigen spezielleren Untersuchungen wie Abhören von Herz und Lunge oder Untersuchung der Augen und Zähne. Anschließend erfolgt eine Beurteilung des Bewegungsapparats. Dafür werden Beine und Rücken abgetastet und das Pferd muss auf verschiedenen Böden vortraben. Abschließend erfolgt die Beugeprobe, um eine mögliche Lahmheit auszuschließen.

Bei der großen AKU sind alle Leistungen der kleinen Variante enthalten. Zusätzlich werden noch Röntgenaufnahmen von Huf, Fesseln und Sprunggelenken angefertigt. Daneben sind weitere Untersuchungen möglich. Dazu gehören: Röntgenaufnahme von weiteren Bereichen, Ultraschall von Sehnen oder Bändern, Endoskopie der Atemwege und Blutuntersuchungen. Bei einer Verwendung des Pferds zur Zucht sind auch eine Samenprobe oder gynäkologische Untersuchung möglich.

Für die Anfertigung der Röntgenaufnahmen gibt es seit 2018 einen erneuerten Röntgenleitfaden. Als Standard wird die Aufnahme von 18 Bildern empfohlen, Käufer und Verkäufer können sich aber auch auf mehr oder weniger Aufnahmen einigen. Gerade bei einem bereits vor der AKU bekannten Befund kann es sich empfehlen weitere Aufnahmen anzufertigen, dies kann mit dem untersuchenden Tierarzt besprochen werden.

Die Röntgenbilder werden vom Tierarzt anschließend in zwei Kategorien eingeteilt. Lassen sich keine Auffälligkeiten erkennen oder lediglich solche, die nicht zu potentiellen Problemen führen so spricht man von einer Aufnahme „ohne besonderen Befund (o.b.B.)“. Auffällige Befunde bekommen den Hinweis „Risiko“.

Eine Röntgenuntersuchung ist besonders sinnvoll, da viele Erkrankungen des Bewegungsapparats auf Röntgenaufnahmen sichtbar werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der AKU ist die Blut- bzw. Dopinguntersuchung. Für beide wird dem Pferd Blut abgenommen, bei der Blutuntersuchung erfolgt im Anschluss die Erstellung eines kleinen oder großen Blutbildes. Dabei können unter anderem die Leber- oder Nierenwerte ermittelt werden und Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand geben.

Bei der Dopinguntersuchung wird das Blut auf Entzündungshemmer, Cortison und Beruhigungsmittel untersucht. Leider gibt es Verkäufer, die einem geschwächten oder erkrankten Pferd gewisse Medikamente verabreichen und es so „gesund spritzen“. Die körperliche Untersuchung kann dann trotz vorliegender Krankheit unauffällig sein, der wahre Krankheitszustand zeigt sich erst nach einigen Wochen.
Das Blut kann entweder sofort nach Abnahme in ein Labor gegeben und dort untersucht werden, oder für einen späteren Zeitpunkt aufbewahrt werden. Eine Überprüfung des Bluts erfolgt dann erst, sollte ein gesundheitliches Problem auftreten, bei dem nicht auszuschließen ist, dass das Pferd zum Zeitpunkt der AKU unter Medikamenteneinfluss stand.
Es wird empfohlen, das Blut für mindestens sechs Monate einzulagern.

Ergeben sich im Zuge der AKU keine Auffälligkeiten, ist das Pferd zum Zeitpunkt der Durchführung gesund. Zeigen sich jedoch Probleme, sollten diese ausführlich mit dem Tierarzt besprochen werden. Was bedeuten die Befunde für das Leben des Pferdes, was für Kosten könnten bei einer Behandlung entstehen, kann das Pferd den angestrebten Zweck erfüllen und am wichtigsten, möchte man es trotzdem kaufen?

Soll das Pferd dennoch gekauft werden folgt dann eine Neuverhandlung des Preises.

Pflicht ist eine AKU nicht, dennoch ist sie für jeden Pferdekäufer ratsam, um sich vor unangenehmen Überraschungen und hohen Kosten zu schützen. Gerade bei sehr teuren Pferden, solchen, die in die Zucht oder den Turniersport sollen, empfiehlt es sich, eine ausführliche AKU durchführen zu lassen. Aber auch bei einem Freizeitpferd übersteigen die Kosten unentdeckter Probleme schnell die Kosten einer AKU.

Für welche AKU man sich entscheidet, ist letztlich eine sehr individuelle Entscheidung. Hierbei kommt es vor allem darauf an, wie das Pferd eingesetzt werden soll und welchen Anforderungen es genügen muss. Ist ein Pferd als Freizeitpartner für Ausritte gedacht, unterliegt es einer anderen Belastung als ein Pferd, das im Spitzensport mitreiten soll. Dies ist bei der Entscheidung für die AKU zu beachten. Grundsätzlich gilt aber: je mehr Informationen vorliegen, desto sicherer kann eine Einschätzung über den Gesundheitszustand erfolgen.